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Führerscheinklassen




Krafträder *)
Klasse Beschreibung Erwerb setzt voraus schließt ein Bemerkungen
A Krafträder über 50cm³ oder über 45km/h, auch mit Beiwagen. ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahr- praxis nicht erforderlich) der Klasse A2 A2 A1, M Ab dem 25. Lebensjahr entfällt die Forderung der Fahrpraxis.

A1

Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125cm³ mit einer Motor- leistung von bis zu 11kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1kW/kg und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15kW

ab 16 Jahren

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M

Bis zum 18. Lebensjahr muss das Motorrad auf 80km/h mechanisch oder elektrisch gedrosselt gefahren werden.

A2

Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25kW und einem Leistungs- gewicht bis zu 0,16kW/kg

ab 18 Jahren

- - -

A1, M

 

M

Kleinkrafträder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50cm³ und 45km/h ohne Beiwagen.

ab 16 Jahren

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Kein Vermerk im Führerschein, falls die Prüfung mit einem Automatik- Kraftwagen erfolgte.

*) Als "Kraftrad" gilt jedes zweirädrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/24/EG. Als "dreirädriges Kraftfahrzeug" gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeug im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002/24/EG.


   
PKW
Klasse Beschreibung Erwerb setzt voraus schließt ein Bemerkungen

B

Kraftwagen bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)

ab 17 Jahren (begleitetes Fahren), ab 18 unein- geschränkt

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M, L, S

Anhänger bis 0,75t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5t Gesamt- masse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahr- zeuges)

BE

Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)

ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), ab 18 unein- geschränkt.

B

- - -

zulässige Gesamtmasse nicht größer als 8,75t


        
LKW
Klasse Beschreibung Erwerb setzt voraus schließt ein Bemerkungen

C

Kraftwagen über 7,5t zulässiger Gesamtmasse, max. 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)

ab 18 Jahren

B

C1

Anhänger bis 0,75t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbl. Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig

C1

Kraftwagen mit 3,5–7,5t zulässiger Gesamtmasse, max. 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)

ab 18 Jahren

B

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Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig

CE

Last- und Sattelzüge

ab 18 Jahren

C

BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden, T

siehe C

C1E

Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zulässiger Gesamtmasse

ab 18 Jahren

C1

BE, D1E oder DE, sofern D1 oder D vorhanden

Züge bis 12t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), unter 21 Jahren keine gewerbl. Güterbeförderung über 7,5t, befristet gültig


     
Omnibusse


Klasse Beschreibung Erwerb setzt voraus schließt ein Bemerkungen

D

Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)

ab 21 Jahren

B

D1

Anhänger bis 0,75t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig

D1

Omnibusse mit
9–16 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)

ab 21 Jahren

B

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siehe D

DE

Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75t zulässiger Gesamtmasse

ab 21 Jahren

D

BE, D1E, C1E sofern C1 vorhanden

befristet gültig

D1E

Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75t zulässiger Gesamtmasse

ab 21 Jahren

D1

BE, C1E, sofern C1 vorhanden

Züge bis 12t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), befristet gültig


Sonstige


Klasse Beschreibung Erwerb setzt voraus schließt ein Bemerkungen

S

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraft- fahrzeuge bis jeweils 45km/h

ab 16 Jahren

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bis 50cm³ bei Fremdzündungs- motor, bis 4kW bei Diesel- oder elektrischem Antrieb, Leer- masse bis 350kg (ohne Akkus bei elektrischem Antrieb)


     
Arbeitsmaschinen


Klasse Beschreibung Erwerb setzt voraus schließt ein Bemerkungen

L

Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25km/h.

ab 16 Jahren

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- - -

Mit Anhängern 25km/h.

T

Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h.

ab 16 Jahren

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M, L, S

Auch mit Anhängern, für 16- und 17-Jährige sind Zugmaschinen auf 40 km/h beschränkt.



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