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KFZ-Steuer für Oldtimer und rote Kennzeichen




Die Zuteilung der Oldtimer-Kennzeichen und der roten Kennzeichen unterliegt einer pauschalen jährlichen Kfz-Besteuerung von 46,02 EUR für Krafträder oder 191,73 EUR für alle übrigen Fahrzeuge.

Gemäß § 2 Nr. 22 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) sind Oldtimer Fahrzeuge, die

•  vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Straßenverkehr zugelassen wurden,
•  weitestgehend dem Originalzustand entsprechen,
•  in einem guten Erhaltungszustand sind und
•  zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist gemäß § 23 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich.




Bitte beachten Sie:

Verbindlich für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden. Es empfiehlt sich daher bei Unklarheiten die zuständige KFZ-Zulassungsstelle zu kontaktieren.



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