Besonders feinstaubgefährdete Gebiete werden durch das Verkehrszeichen "Umweltzone" gekennzeichnet. Unter dem Zeichen werden auf einem Zusatzzeichen die Umweltplaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Eine grüne Plakette kennzeichnet Fahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen. Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen keine Umweltzone durchfahren.
Kommunen und Städte erlassen zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie Innenstädten, einigen Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote. Informationen zu den Umweltzonen finden Sie hier.
Das Durchfahren einer Umweltzone ohne Plakette ist auch dann nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erforderlichen Umweltplakette erfüllt.
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen zum Durchfahren einer Umweltzone grundsätzlich eine Umweltplakette. Weitere Informationen über die Behandlung ausländischer Fahrzeuge finden Sie hier.
Einige Städte haben Ausnahmeregelungen für Umweltzonen festgelegt:
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