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Emissionsorientierte KFZ-Steuer für Wohnmobile




Seit dem 1. Januar 2006 werden Wohnmobile rückwirkend mit einem eigenen Kfz-Steuersatz besteuert - unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht. Wichtigste Neuerung: Der Schadstoffausstoß ist mitentscheidend. Zuvor wurden Wohnmobile unter 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wie Pkw besteuert, darüber nach Gewicht. Nach der neuen Regelung werden alle Wohnmobile nach ihrer Schadstoffklasse und ihrer verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse besteuert - ähnlich Lkw.

Die Steuer beträgt für Wohnmobile für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon in der Schadstoffklasse S 4 und besser bei einem Gewicht bis 2.000 Kilogramm 16 Euro und bei einem Gewicht über 2.000 Kilogramm 10 Euro. In den Schadstoffklassen S 3, S 2 und S 1 beträgt die Steuer je 200 Kilogramm 24 beziehungsweise 10 Euro. Besitzer von Wohnmobilen mit umweltschädlicheren Schadstoffklassen zahlen bis zu 2.000 Kilogramm 40 Euro, von 2.000 bis 5.000 Kilogramm 10 Euro, von 5.000 bis 12.000 Kilogramm 15 Euro und über 12.000 Kilogramm 25 Euro. Ab 1. Januar 2010 gelten diese Sätze auch für die Schadstoffklasse S 1.


Steuertabelle für Wohnmobile (Jährliche Steuern in Euro)

Zulässiges
Gesamtgewicht
Schadstoffklassen
S4 S1-S3 Andere
1,8 t 144,00 216,00 360,00
2,0 t 160,00 240,00 400,00
2,2 t 170,00 250,00 410,00
2,4 t 180,00 260,00 420,00
2,6 t 190,00 270,00 430,00
2,8 t 200,00 280,00 440,00
3,0 t 210,00 290,00 450,00
3,2 t 220,00 300,00 460,00
3,4 t 230,00 310,00 470,00
3,6 t 240,00 320,00 480,00
3,8 t 250,00 330,00 490,00
4,0 t 260,00 340,00 500,00
4,2 t 270,00 350,00 510,00
4,4 t 280,00 360,00 520,00
4,6 t 290,00 370,00 530,00
4,8 t 300,00 380,00 540,00
5,0 t 310,00 390,00 550,00
5,2 t 320,00 400,00 565,00
5,4 t 330,00 410,00 580,00
5,6 t 340,00 420,00 595,00
5,8 t 350,00 430,00 610,00
6,0 t 360,00 440,00 625,00
6,2 t 370,00 450,00 640,00
6,4 t 380,00 460,00 655,00
6,6 t 390,00 470,00 670,00
6,8 t 400,00 480,00 685,00
7,0 t 410,00 490,00 700,00
7,2 t 420,00 500,00 715,00
7,4 t 430,00 510,00 730,00
7,6 t 440,00 520,00 745,00




Bitte beachten Sie:

Verbindlich für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden. Es empfiehlt sich daher bei Unklarheiten die zuständige KFZ-Zulassungsstelle zu kontaktieren.



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